Neuer GEIG-Gesetzentwurf: strengere Anforderungen an Ladeinfrastruktur geplant

Wiebke

10.06.2026

Elektromobilität

Mit dem am 13. Mai vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes (GEIG) sollen die Anforderungen an Ladeinfrastruktur in Gebäuden verschärft werden. Der Entwurf ist Teil eines Gesetzespakets rund um die Wärmewende und die Weiterentwicklung des Gebäudeenergiegesetzes/Gebäudemodernisierungsgesetzes.

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Zwar stehen die finalen Beschlüsse von Bundestag und Bundesrat noch aus, dennoch zeichnet sich bereits jetzt ab: Für Immobilienwirtschaft, Bauherren und Betreiber von Stellplatzanlagen entstehen neue Verpflichtungen.

Höhere Anforderungen im Neubau

Künftig müssen Wohngebäude mit mehr als drei Stellplätzen, sowie Nichtwohngebäude mit mehr als sechs Stellplätzen strengere Vorgaben erfüllen.

Neben der bereits verpflichtenden Leitungsinfrastruktur für sämtliche Stellplätze müssen künftig zusätzlich mindestens 50 Prozent der Stellplätze vorverkabelt werden. Darüber hinaus ist mindestens ein Ladepunkt zu errichten.

Für Nichtwohngebäude sieht der Entwurf sogar noch weitergehende Anforderungen vor: Für Gebäude mit Verwaltungs-, Kommunikations- und Organisationsaufgaben kann je nach Nutzung künftig bis zu ein Ladepunkt pro 2 Stellplätze vorgeschrieben sein. Eine Alternative bietet der Gesetzesentwurf für Eigentümer von öffentlich zugänglichen Stellplätzen. Diese können anstatt den oben beschriebenen Maßnahmen öffentlich zugängliche Ladepunkte mit einer Gesamtleistung von „Anzahl der öffentlichen Stellplätze × 2,2 kW“ installieren.

Neue Vorgaben auch für Bestandsgebäude

Bei größeren Renovierungen bestehender Gebäude gelten nahezu identische Anforderungen wie bei Neubauten hinsichtlich Leitungsinfrastruktur und Vorverkabelung. Eine Ausnahme besteht bei Wohngebäuden: Hier muss im Renovierungsfall kein Ladepunkt errichtet werden.

Besonders relevant sind die Änderungen für bestehende Nichtwohngebäude mit mehr als 20 Stellplätzen. Ab dem 1. Januar 2027 sollen Eigentümer verpflichtet werden, entweder für jeden zehnten Stellplatz einen Ladepunkt zu errichten oder mindestens die Hälfte aller Stellplätze mit Leitungsinfrastruktur auszustatten.

Auch hier hält der Entwurf eine alternative Erfüllungsoption für öffentlich zugängliche Stellplätze, durch die Errichtung öffentlicher Ladepunkte mit einer Gesamtleistung von „Anzahl der öffentlichen Stellplätze × 1,1 kW“ parat.

Fokus auf intelligente Ladeinfrastruktur

Neben den quantitativen Anforderungen enthält der Gesetzentwurf auch neue technische Vorgaben. Die Leitungsinfrastruktur muss künftig so dimensioniert werden, dass die vorgeschriebenen Ladepunkte „gleichzeitig und effizient“ betrieben werden können.

Darüber hinaus sollen alle neu errichteten Ladepunkte intelligentes Laden ermöglichen. Gleichzeitig wird die Berücksichtigung eines Lademanagementsystems ausdrücklich vorgeschrieben. Damit rücken Themen wie Lastmanagement, Netzstabilität und intelligente Steuerung zunehmend in den Mittelpunkt der Gebäudeplanung.

Ausnahmen

Der Gesetzentwurf berücksichtigt jedoch auch wirtschaftliche und technische Grenzen. So gelten die Anforderungen nicht, wenn die Kosten für Lade- und Leitungsinfrastruktur mehr als zehn (aktuell sind es noch sieben) Prozent der Gesamtkosten einer Renovierung betragen würden. Ebenfalls ausgenommen sind Fälle, in denen die Netzstabilität durch die Umsetzung gefährdet wäre.

Zusätzlich ist zu beachten, dass für öffentliche bzw. behördliche genutzte Gebäude teilweise abweichende Regelungen gelten können.

Bedeutende Auswirkungen für die Immobilienbranche

Mit dem neuen GEIG verschiebt sich das Thema Ladeinfrastruktur zunehmend von einer optionalen Zusatzleistung hin zu einem festen Bestandteil moderner Gebäudeplanung. Für Eigentümer, Projektentwickler und Unternehmen bedeutet dies:  intelligente Ladeinfrastruktur muss frühzeitig in der Planung berücksichtigt werden. Ein Thema, bei dem wir Sie gerne unterstützen.

Der aktuelle Gesetzentwurf macht deutlich, dass Elektromobilität künftig stärker in die bauliche Infrastruktur integriert werden soll, und dass die Anforderungen an Gebäude in den kommenden Jahren weiter steigen dürften.

Weitere Informationen zum neuen Gesetzentwurf finden Sie hier.

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