Die Förderung richtet sich an natürliche Personen mit Eigentum in Garagen- und Stellplatzkomplexen, Vermietende oder Mietende von Wohnimmobilien, Wohnungseigentümergemeinschaften, freiberuflich Tätige und Einzelunternehmen, Personengesellschaften sowie juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts.
Was wird gefördert und wie hoch ist die Förderung?
- Umsetzungskonzepten Elektromobilität
- Neutrale Umsetzungskonzepte durch qualifizierte Beraterinnen und Berater, abgestimmt auf die individuellen Gegebenheiten.
- 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben (maximal 10.000 €)
- Die Machbarkeitsstudien von Frequentum GmbH werden also mit 50% gefördert!
- Nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur an Mietgebäuden und Wohnungseigentumsanlagen
- Erwerb, Errichtung und Netzanschluss von Ladeinfrastruktur mit einem oder mehreren Ladepunkten.
- 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben (bis zu 1.500 € pro Ladepunkt)
- Grundinstallation für nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur an Garagen- und Stellplatzkomplexen
- Aufbau der Basisinfrastruktur für zukünftige Ladepunkte in Garagen- und Stellplatzanlagen.
- Besonders sinnvoll für größere Anlagen, bei denen perspektivisch alle Stellplätze elektrifiziert werden sollen, zunächst aber nur ein Teil mit Wallboxen ausgestattet wird.
- 20 % der zuwendungsfähigen Ausgaben (max. 50.000 €)

Verlieren Sie keine Zeit – beantragen Sie jetzt Ihr unverbindliches Angebot von uns. Wir unterstützen Sie bei:
- Konzept und Planung
- Fördermittelberatung
- Ausschreibung und Baubegleitung
Alle weiteren Informationen zur Förderung finden Sie unter: Förderprogramme für Klimaschutz und Energiewende | Bezirksregierung Arnsberg






