Bundesförderung für Ladeinfrastruktur in Mehrparteienhäusern

Natalie

30.03.2026

Elektromobilität

Die Bundesregierung hat im März 2026 eine neue Förderrichtlinie veröffentlicht, um den Ausbau von Ladeinfrastruktur in Mehrparteienhäusern gezielt zu unterstützen. Ziel ist es, den Zugang zur Elektromobilität zu erleichtern und gleichzeitig den Druck auf öffentliche Ladepunkte zu reduzieren. 

förderung elmo mfh 2026

Gerade in Mehrfamilienhäusern besteht ein großes Potenzial, aber auch ein erhöhter Umsetzungsaufwand – etwa durch technische Anforderungen, Abstimmungen innerhalb der Eigentümergemeinschaft oder begrenzte Netzkapazitäten. Die Förderung setzt genau hier an.

Was wird gefördert? 

Gefördert wird der Aufbau von nicht öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in und an Mehrparteienhäusern. Dazu zählen insbesondere: 

  • Installation von Ladepunkten (z. B. Wallboxen) 
  • Vorverkabelung von Stellplätzen für zukünftige Ladepunkte 
  • Netzanschluss und elektrische Infrastruktur (z. B. Kabel, Transformatoren) 
  • Notwendige bauliche Maßnahmen 

Wer kann die Förderung beantragen? 

Antragsberechtigt sind: 

  • Eigentümer von Mehrparteienhäusern 
  • Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) 
  • Eigentümer von Stellplätzen 
  • Unternehmen mit entsprechenden Immobilien 

Damit richtet sich die Förderung explizit an die Wohnungswirtschaft, Hausverwaltungen sowie private Eigentümerstrukturen

Wie hoch ist die Förderung? 

Die Förderung wird als Zuschuss ausgezahlt, den Sie nicht zurückzahlen müssen. Die genaue Höhe hängt vom jeweiligen Förderaufruf ab. Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten:

  • Fester Zuschuss: Sie erhalten einen festen Betrag pro Ladepunkt (z. B. 1.300 €, 1.500 € oder 2.000 €).  
  • Prozentuale Förderung: Ein Teil Ihrer Kosten wird übernommen (z. B. 50–90 % der Investitionskosten)

Das bedeutet: Je nach Modell bekommen Sie entweder einen festen Betrag oder einen Anteil Ihrer tatsächlichen Kosten erstattet.

Welche Voraussetzungen gelten? 

Das Projekt darf vor Antragstellung noch nicht begonnen haben.

Ablauf der Antragstellung

Die Antragstellung erfolgt über einen vom Bund beauftragten Projektträger (aktuell PwC) und ist einstufig sowie vollständig digital organisiert. 
Wir unterstützen Sie gerne bei der Förderantragsstellung.

Warum ist die Förderung besonders relevant? 

Für WEGs, Hausverwaltungen und Eigentümer bietet die Förderung mehrere Vorteile: 

  • Reduzierung der Investitionskosten für Ladeinfrastruktur 
  • Beitrag zu Klimazielen und ESG-Anforderungen 
  • Wertsteigerung der Immobilie 
  • Vorbereitung aufsteigende Nachfrage nach E-Mobilität 

Unser Fazit 

Die neue Förderrichtlinie schafft attraktive Rahmenbedingungen, um Ladeinfrastruktur in Mehrparteienhäusern wirtschaftlich umzusetzen. Eine frühzeitige Planung und professionelle Begleitung helfen für einen stressfreien und erfolgreichen Fördermittelprozess. 

Bei nötiger Unterstützung melden Sie sich gerne bei uns über das Kontaktformular

Weitere Informationen in unserem Youtube-Video:

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